Niederlassungsprämie für Hebammen

Für Hebammen die ab dem 1. September 2019 den Schritt in die Selbstständigkeit gehen.

Alle Informationen zur Beantragung der Niederlassungsprämie und das Antragsformular stehen ab sofort beim Landesamt für Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/hebammenniederlassungspraemie/ online zur Verfügung.
Wichtig: Die Niederlassungsprämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit beantragt werden . KollegInnen, die vor dem 1. September in die Freiberuflichkeit gestartet sind, erhalten keine Prämie.
 
Weitere Links dazu: https://www.stmgp.bayern.de/presse/huml-niederlassungspraemie-fuer-hebammen-startet-im-september-bayerns/
und: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-313/

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